1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen BEKU GMBH („Auftragnehmerin“) und dem Kunden bzw Auftraggeber („Auftraggeber“), sofern es sich beim Auftraggeber um einen Konsumenten handelt.
1.2 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform. Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
gelten sohin selbst dann nicht, wenn sie von der Auftragnehmerin unwidersprochen geblieben sind. Solche Bedingungen ebenso wie Ö-Normen gelten nur, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart ist, aber auch dann nur insoweit, als sie nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
2.1 Angebote sind verbindlich, sofern sie innerhalb der Bindungsfrist angenommen werden. Mangels Anführung einer Bindungsfrist gilt eine solche von 14 Tagen. Nach Ablauf der Bindungsfrist wird die Annahme als ein Angebot an die Auftragnehmerin gewertet,
2.2. Kostenvoranschläge sind – auch im Zweifel – unverbindlich. Wird ein Kostenvoranschlag unter Gewährleistung seiner Richtigkeit erstellt, ist er entgeltlich und wird gemäß der Gebührenordnung für Ziviltechniker in Rechnung gestellt.
2.3 Der Auftragnehmerin bleiben im Zuge der Leistungserbringung Änderungen in technischen Belangen vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und eine qualitativ gleichwertige Ausführung gewährleistet ist.
3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
4. Zahlung
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4.1 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Gegenforderungen die gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind, ebenso die im rechtlichen Zusammenhang stehen oder für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Auftragnehmerin.
4.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Ersatz der Zinsen und Spesen in der Höhe zu verlangen, mit denen sie selbst im Rahmen in Anspruch genommener Kredite belastet ist, dies unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Gesamtpreis sofort fällig zu stellen und für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. Zurückzunehmen, sofern die Auftragnehmerin ihre Leistung bereits erbracht hat, der Auftraggeber seit mindestens 6 Wochen in Verzug ist und unter Androhung des Terminsverlustes und
einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen gemahnt wurde.
4.5 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin alle durch die Geltendmachung der Forderung verursachten Kosten, wie insbesondere Mahnspesen und Kosten eines konzessionierten Inkassobüros als auch die Kosten eines zur Eintreibung herangezogenen Anwalts, sofern erforderlich, zu ersetzen.
5. Haftung /Gewährleistung
5.1 Der Versand von Waren, Geräten und dgl. erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers; eine Transportversicherung wird nur über ausdrückliche Weisung des Auftraggebers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
5.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter einschließlich solcher von Behörden sowie Meldungen bei diesen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen bzw. zu veranlassen. Die Auftragnehmerin trifft aus dem Fehlen solcher Bewilligungen keine Haftung und hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin daraus klag- und schadlos zu halten. BEKU AGB Unternehmer | Seite 3 / 4 |
5.3 Kann eine Mangelbehebung aus Gründen in der Sphäre des Auftraggebers nicht am Aufstellungsort oder im Betrieb des Auftraggebers erfolgen, so ist nach Weisung der mangelhafte Teil oder das mangelhafte Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an die Auftragnehmerin oder ein von dieser benannten Ort zu übersenden.
5.4 Vom Auftraggeber selbst beigestellte Geräte, Anlagen oder sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
5.5 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät bzw. Bauteil repariert wird oder durch ein neues Gerät bzw. Bauteil ersetzt wird, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
5.6 Für Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln (Mangelfolgeschäden) haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schäden ist
ausgeschlossen.
5.7 Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt. Geräte und Anlagen bieten stets jene Sicherheit, die bei Einhaltung von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstigen Vorschriften über die Verwendung der Geräte und Anlagen wie z. B. Betriebsanleitungen – insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen und empfohlene Wartung – und sonstig
gegebener Hinweise des Lieferwerkes oder Dritter, wie des Produzenten, Importeurs und dgl., vom Verwender – auch auf Grund seiner eigenen Kenntnisse und Erfahrungen – erwartet werden kann.
5.8 Bei Vermittlung von Leistungen durch Dritte besteht die Leistung aufgrund vertraglicher Verpflichtung nur in der Beistellung eines Dritten, Vertragspartner wird der Dritte, es erfolgt keine Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB. Die Haftung bei Vermittlung von Dritten besteht nur wenn der Eingriff selbst von der Auftragnehmerin veranlasst oder von ihr Abhilfe zu erwarten gewesen wäre, auch
hier gelten die Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Streitigkeiten ist ausschließlich und unwiderruflich Ried im Innkreis BEKU AGB Unternehmer | Seite 4 / 4 |
6.2
Es findet auf das Vertragsverhältnis österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnor-men Anwendung.